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AGB

Allgemeines

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1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht binnen 3 Tagen schriftlich widersprochen wird.

 

2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

 

3. Dem Fotografen steht es frei, in welcher Form er die Lichtbilder veröffentlicht. Hierzu zählen, neben der Veröffentlichung auf der Website rf-fotografie.de und sozialen Netzwerken, ebenfalls die Veröffentlichung auf Ausstellungen, sowie die Teilnahme an Foto- Wettbewerben. Desgleich steht dem Fotografen zu seine eigens erstellten Lichtbilder gegen Vergütung an Dritte für private oder öffentliche Zwecke weiter zu geben.

 

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Urheberrecht

 

1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den "Lichtbildern" nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

 

2. Die vom Fotografen hergestellten "Lichtbilder" sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

 

3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

 

4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.

 

5. Bei der Verwertung der "Lichtbilder" z.B. im Internet auf sozialen Netzwerken ist das Foto mit integriertem Logo des Fotografen zu verwenden und der Name des Fotografen zu nennen. Wenn vorhanden, ist der offizielle Account des Fotografen der Social Media Seite zu verlinken. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz in Höhe des 2-fachen Auftragswertes.

 

6. Fotos, die zur Auswahl zur Verfügung gestellt werden, dürfen nicht anderweitig als zu diesem Zwecke verwendet werden.

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Vergütung, Eigentumsvorbehalt

 

1. Für die Herstellung der "Lichtbilder" fallen für den Kunden Kosten entsprechend dem gebuchten Paket an.

 

2. Der vereinbarte Preis ist in Bar vor Beginn des Fotoshootings zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens zum Beginn des vertraglich vereinbarten Fotoshootings begleicht.

 

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die "Lichtbilder" und Waren Eigentum des Fotografen

 

4. Der Auftraggeber erhält innerhalb von 3-4 Wochen die bearbeiteten Lichtbilder in voller Auflösung im .jpg Format auf einem geeigneten Datenträger und als Druck zur privaten Nutzung. Eine schnellere terminlich gesetzte Bearbeitung ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Fotograf, je nach Auftragslage und gegen einen Aufpreis von 25% des gebuchten Paketpreises möglich.

 

4. Hat der Auftraggeber Beanstandungen an den "Lichtbildern" so sind diese innerhalb 14 Tagen schriftlich anzugeben und mit dem Fotografen abzustimmen.

 

 

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Haftung

 

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben.

 

2. Der Fotograf verwahrt die Foto-/Bilddateien sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Foto-/Bilddateien nach 3 Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

 

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Nebenpflichten

 

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

 

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Ausfallhonorar

 

1. Sollte es dem Auftraggeber nicht möglich sein, einen vereinbarten Termin wahrzunehmen, muss dies frühzeitig dem Fotografen mitgeteilt werden. Bei Absagen innerhalb 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin können Ausfallgebühren in Höhe von 50% des vereinbarten Auftragswertes in Rechnung gestellt werden. Der Fotograf versucht jedoch gemeinsam mit dem Auftraggeber nach Möglichkeiten einen Ersatztermin zu finden.

 

2. Liefertermine für "Lichtbilder" sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

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Datenschutz

 

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.

 

 

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Bildbearbeitung

 

1. Die Bildbearbeitung von "Lichtbildern" des Fotografen bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto- Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [ M ] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des Paragraphen 8UrhG.

 

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, "Lichtbilder" des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bildern elektronisch verknüpft wird (mit Logo).

 

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Weitergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und deutlich identifizierbar ist (mit Logo).

4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder "Lichtbilder" zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stelle den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

 

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Salvatorische Klausel

 

Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

 

 

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Sonstige Abreden

 

Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Mündliche Nebenreden sind nicht getroffen. Vertragsänderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

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